AGB

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Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Wenn Sie bei uns etwas bestellen, sind Sie an Ihr Vertragsangebot drei Wochen gebunden. Wenn wir Ihr Angebot nicht vorher schriftlich abgelehnt haben, kommt mit Ablauf dieser Frist der Vertrag zustande.
1.2 Abweichend von Ziffer 1.1 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Drei- Wochen- Frist zustande, wenn
– wir schriftlich die Annahme Ihrer Bestellung erklären, oder
– wir von Ihnen eine Vorauszahlung auf den Kaufpreis annehmen, oder
– eine sowohl von Ihnen selbst, als auch von uns rechtsverbindlich unterschriebene Vertragsurkunde ausgestellt ist.

2. Preise/ Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Lieferung und Montage
2.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und ohne jeden Abzug fällig.
2.3 Der Käufer/ Besteller/ Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Verkäufer/ Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Käufer/ Auftraggeber/ Besteller dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis/ Werklohn zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Käufer die Zahlung nicht zu diesem Zeitpunkt leistet.

3. Änderungsvorbehalt

3.1 Wir verkaufen serienmäßig hergestellte Möbel nach Muster und Abbildung.
3.2 Sie haben keinen Anspruch auf Lieferung bestimmter Ausstellungsstücke, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich mit Ihnen vereinbar.
3.3 Wir sind stets bemüht, Ihnen gute Qualität zu bieten. Jede Qualität hat ihren Preis. Sie können daher an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich in der Preislage der bestellten Ware gestellt werden kann.
3.4 Wir behalten uns handelsübliche Farb-, Struktur- und Maßabweichungen ( bei Teppichen Größenabweichungen von 5%) sowie solche Abweichungen vor, die ihre Ursache in der Natur der verwendeten Materialien finden.

4. Montage

4.1 Haben wir für Sie die Montage von Einrichtungsgegenständen übernommen, haften wir nicht für die Geeignetheit des Montageuntergrundes (z.B. Wände oder Decken). Auch wenn wir nicht verpflichtet sind, die Geeignetheit des Untergrundes für die beabsichtige Montage zu prüfen, so sind unsere Mitarbeiter doch angewiesen, Ihnen ggfs. Bedenken gegen die Eignung des Untergrundes mitzuteilen. Sie können dann gleichwohl die Montage durchführen lassen oder vom Montageauftrag zurücktreten. Treten Sie zurück, sind wir berechtigt, Ihnen gesondert für den Montageauftrag angefallene Anfahrtskosten und Mitarbeiterstunden zu berechnen.
4.2 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Leistungen zu erbringen, die über den Inhalt des mit Ihnen Vereinbarten hinausgehen. Wenn sie dennoch solche Arbeiten auf Ihr Verlangen hin ausführen, wird hierdurch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht berührt.

5. Lieferfristen

5.1 Unser oberstes Bestreben ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir sind daher stets nicht nur auf einwandfreie Qualität der Ihnen verkauften Ware, sonder auch auf die Einhaltung mit Ihnen vereinbarter Lieferfristen bedacht. Sollten wir jedoch die vereinbarte Lieferfrist einmal nicht einhalten können, können Sie nach fruchtlosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist von Vertrag zurücktreten.
5.2 Von uns nicht zu vertretende Störungen unseres Geschäftsbetriebes oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände oder Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. In diesen Fällen sind Sie zum Rücktritt nur berechtigt, wenn Sie nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die angemessene Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens bei uns erfolgt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die an Sie verkaufte Ware bleibt so lange in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
6.2 Sind die gelieferten Waren nicht unmittelbar für Sie, sondern für einen Dritten bestimmt, sind Sie verpflichtet, den Empfänger auf unseren Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Sie verpflichtet, uns jeden Standortwechsel, eine Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
6.3 Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sie gegen die in vorstehender Ziffer 6.2 festgelegten Verpflichtungen verstoßen.

7. Gefahrenübergang

7.1 Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf Sie über.

8. Schadensersatz

8.1 Soweit uns gegen Sie ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch zusteht, weil Sie die Abnahme der Ware ausdrücklich verweigern oder sich mit der Abnahme in Verzug befinden und auf eine von uns schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist unter Androhung , nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigen, sind wir berechtigt von Ihnen als Schaden folgenden vom Hundersatz des Kaufpreises geltend zu machen, sofern Sie nicht nachweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist:
– bei Teppichböden: 15% des Kaufpreises
– bei Stoffen, Polstermöbeln, Glas und Porzellanwaren, Leuchten: 50% des Kaufpreises ( sofern nicht maßgefertigt)
– bei Kastenmöbeln: 50% des Kaufpreises
– und bei allen maßgefertigten Produkten; 100% des Kaufpreises

9. Rücktritt

9.1 Hat der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt oder hindert uns höhere Gewalt, brauchen wir nicht zu liefern und können vom Vertrag zurücktreten, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss entstanden und nicht von uns zu vertreten sind. Wir werden uns aber bemühen, gleichwertige Ware bei anderen Herstellern zu beschaffen.
9.2 Auch können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns über die für Ihre Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht haben, wenn deren Unrichtigkeit geeignet ist, unseren Kaufpreis- bzw. Vergütungsanspruch zu gefährden. Das Gleiche gilt, sofern nicht ein Abzahlungsgeschäft vorliegt, wenn ein uns erfüllungshalber gegebener Scheck oder Wechsel aus von Ihnen zu vertretenden Gründen zu Protest geht und/ oder wenn Sie vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises Ihre Zahlung wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit einstellen und/ oder Sie Restschuldbefreiung beantragen und/ oder gegen Sie ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

10. Warenrücknahme

10.1 Im Falle eines Rücktritts müssen Sie bereits gelieferte Ware an uns zurückgeben. In diesem Falle haben wir Anspruch auf Ausgleich für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie z.B. Transport- und Montagekosten in tatsächlich entstandener Höhe.
10.2 Machen wir gemäß Ziffer 6.3 oder 9.2 von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch, haben wir – soweit kein Abzahlungsgeschäft vorliegt – gegen Sie über den Aufwendungsersatzanspruch gemäß Ziffer 10.1 hinaus einen Anspruch auf Ausgleich für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
Für Kastenmöbel, mit Ausnahme polierter Möbel, Schlafzimmer- und Schleiflackmöbel und Polsterwaren: bis zu % des Kaufpreises ohne Abzüge

6 Monate nach Lieferung 25%
12 Monate nach Lieferung 35%
18 Monate nach Lieferung 45%
2 Jahre nach Lieferung 55%
3 Jahre nach Lieferung 60%
4 Jahre nach Lieferung 70%
5 Jahre nach Lieferung 80%

Für polierte Kastenmöbel, Schlafzimmer- und Schleiflackmöbel: bis zu % des Kaufpreises ohne Abzüge

6 Monate nach Lieferung 30%
12 Monate nach Lieferung 35%
18 Monate nach Lieferung 45%
2 Jahre nach Lieferung 55%
3 Jahre nach Lieferung 60%
4 Jahre nach Lieferung 70%
5 Jahre nach Lieferung 80%

Für Polsterwaren: bis zu % des Kaufpreises ohne Abzüge

6 Monate nach Lieferung 35%
12 Monate nach Lieferung 45%
18 Monate nach Lieferung 60%
2 Jahre nach Lieferung 70%
3 Jahre nach Lieferung 80%
4 Jahre nach Lieferung 90%

10.3 Die Ziffern 10.1 und 10.2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und Ihrem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach §§ 355 ff BGB.

11. Gewährleistung

Wir sind bei der Auswahl unserer Lieferanten und Prüfung der Qualität der an Sie auszuliefernden Waren sehr sorgfältig. Sollte die gelieferte Ware bei Übergabe an Sie trotzdem einen Fehler haben, leisten wir Gewähr wie folgt:
11.1 Sie können von uns zunächst Nachbesserung verlangen. Statt nachbessern, dürfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz liefern.
11.2 Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, werden Sie nicht in angemessener Frist erbracht oder gar verweigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.
11.3 Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel bestehen nur, wenn Sie die Mängel binnen 2 Wochen ab Übergabe schriftlich rügen.
11.4 Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht gem. Ziffer 11.2 Gebrauch, so müssen Sie die mangelhafte Ware an uns zurückgeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
11.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die Sie zu vertreten haben, wie z. B. Schäden, die bei Ihnen durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
11.6 Im übrigen bleibt unsere Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit der Ware unberührt.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1 Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei Vermögensschäden einschließlich entgangenem Gewinn nur bei Verletzung solcher Pflichten, auf deren Erfüllung Sie in besonderem Maße vertrauen durften. Der Höhe nach ist in diesem Falle die Haftung auf den vertragstypischen und in derartigen Fällen vorhersehbaren und von Ihnen nicht beherrschbaren Schaden höchstens auf den Vertragswert begrenzt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollte eine Regelung dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Sie und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Vereinbarung zu treffen.

Monica Marx Inneneinrichtungen, München I Stand: August 2018